Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 08.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - I-3 Wx 64/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1309
OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - I-3 Wx 64/06 (https://dejure.org/2006,1309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2006 - I-3 Wx 64/06 (https://dejure.org/2006,1309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2006 - I-3 Wx 64/06 (https://dejure.org/2006,1309)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Freilaufender Rottweiler auf gemeinschaftlichem Eigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unangeleintes Laufenlassen eines Rottweilers ohne Maulkorb auf dem Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Eigentums; Zwingende Beteiligung von Wohnungseigentümern in Wohnungseigentumsverfahren; Nachholbarkeit von ...

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Rottweiler (freilaufender) auf WEG-Grundstück - Unterlassungsansprüche

  • RA Kotz

    Stahltorerrichtung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch gegen freilaufende Hunde auf dem Gemeinschaftseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frei laufender Rottweiler als Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Freilaufender Rottweiler stört die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    WEG: Freilaufender Rottweiler stört die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Hunde dürfen auf Gemeinschaftseigentum nicht frei umherlaufen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer darf Rottweiler nicht frei im Hof herumlaufen lassen - Andere WEG-Eigentümer werden beeinträchtigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1676 (Ls.)
  • NZM 2006, 826
  • FGPrax 2007, 12
  • ZMR 2006, 944
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
    Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist jegliche nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (BGH NZM 2001, 196; Weitnauer-Lüke WEG 9. Auflage 2005 § 14 Rdz. 2 mit Nachweisen).
  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
    In diesem Fall kann die Beteiligung im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden (BGH NJW 1998, 755; BayObLG ZWE 2000, 124 f; 2000, 344; 2000, 418 f.; Staudinger-Wenzel WEG a.a.O.).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 66/93

    Rechtsstellung des den Hof bewirtschaftenden Abkömmlings

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
    aa) Unterbleibt - wie dies hier in den Vorinstanzen geschehen ist - die notwendige Beteiligung, so ist die Entscheidung nach § 27 Satz 2 FGG; § 550, 551 Nr. 5 ZPO grundsätzlich von Amts wegen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (BGHZ 125, 153, 166; BayObLG ZWE 2000, 418 f.; Staudinger-Wenzel WEG 13. Bearbeitung 2005 § 43 Rdz. 60 mit Nachweisen), wobei es nicht auf die Kausalität des Verfahrensfehlers ankommt (BayObLG WE 1989, 179 f.).
  • BGH, 01.06.2004 - VIII ZB 2/04

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts wegen Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
    Zu bedenken ist hierbei insbesondere, dass Sinn und Zweck des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG darin liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden hat, um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung zugrunde legt (BT-Drucks.14/6036, S. 118 f.; BGHR 2004, 1114; Senat I-3 Wx 60/06 vom 05.05.06, für eine rein formale Anknüpfung: BGH JurBüro 2004, 456 f.; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1505).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 Wx 230/05

    Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung in WEG -Verfahren bei Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
    In Wohnungseigentumssachen ist - jedenfalls soweit Beschlussanfechtung Verfahrensgegenstand ist - das Landgericht auch dann zur Entscheidung über sofortige Beschwerden berufen, wenn - wie hier die Beteiligte zu 3 (Belgien) - eine Partei ihren allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (Senat vom 03.02.06, NZM 2006, 349).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 111/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
    Zu bedenken ist hierbei insbesondere, dass Sinn und Zweck des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG darin liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden hat, um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung zugrunde legt (BT-Drucks.14/6036, S. 118 f.; BGHR 2004, 1114; Senat I-3 Wx 60/06 vom 05.05.06, für eine rein formale Anknüpfung: BGH JurBüro 2004, 456 f.; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 1505).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 104/99

    Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer in einem Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
    aa) Unterbleibt - wie dies hier in den Vorinstanzen geschehen ist - die notwendige Beteiligung, so ist die Entscheidung nach § 27 Satz 2 FGG; § 550, 551 Nr. 5 ZPO grundsätzlich von Amts wegen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (BGHZ 125, 153, 166; BayObLG ZWE 2000, 418 f.; Staudinger-Wenzel WEG 13. Bearbeitung 2005 § 43 Rdz. 60 mit Nachweisen), wobei es nicht auf die Kausalität des Verfahrensfehlers ankommt (BayObLG WE 1989, 179 f.).
  • BayObLG, 22.07.1999 - 2Z BR 159/98

    Nachholung der unterlassenen Beteiligung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
    In diesem Fall kann die Beteiligung im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden (BGH NJW 1998, 755; BayObLG ZWE 2000, 124 f; 2000, 344; 2000, 418 f.; Staudinger-Wenzel WEG a.a.O.).
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 144/06

    Aufopferungsanspruch des Wohnungseigentümers bei Unbenutzbarkeit der

    In Wohnungseigentumssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die einen Schadensersatz- oder Aufopferungsanspruch zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf vom 23.8.2006 - I-3 Wx 64/06 = FGPrax 2007, 12).

    In einer weiteren Entscheidung vom 23.8.2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf für die Beseitigung von Beeinträchtigungen und die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen ebenfalls die Anwendbarkeit des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG verneint (siehe FGPrax 2007, 12).

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.07.2009 - 19 S 2183/09

    Beschluss der Wohnungseigentümer über ein Verbot der Hundehaltung: Außenwirkung

    So gilt etwa nach Oberlandesgericht Düsseldorf, 3. ZS., Beschluss vom 23.08.2006 (Az. I-3 Wx 64/06):.
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 3 Wx 133/06

    Zuständiges Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssache - hier:

    Zu bedenken ist hierbei insbesondere, dass Sinn und Zweck des § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG darin liegen, Rechtssicherheit zu gewähren, weil das Gericht bei allgemeinem Gerichtsstand im Ausland regelmäßig die Bestimmungen des internationalen Privatrechts anzuwenden hat, um zu entscheiden, welches materielle Recht es seiner Entscheidung zugrunde legt (BT-Drucksache 14/6036, S. 118 f.; BGHR 2004, 1114; Senat I-3 Wx 60/06 vom 05.05.06; I-3 Wx 64/06 vom 23.08.2006; s. aber BGH JurBüro 2004, 456 f.).
  • LG Saarbrücken, 22.03.2016 - 7 S 12/15

    Filesharing - sekundäre Darlegungslast eines Anschlussinhabers

    Die Aufhebung und Zurückverweisung kann deswegen auf Ausnahmefälle zu beschränken sein, in denen die Durchführung des Verfahrens in der Berufungsinstanz voraussichtlich zu größeren Nachteilen führt, als die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht (vgl.: BGH NJW-RR 2006, S. 1676 - MDR 2005, S. 645).
  • LG Potsdam, 13.04.2007 - 10 S 3/06

    Streitigkeiten mit Auslandsberührung: Oberlandesgericht als zuständiges

    Aufgrund des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts von § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 1672, NJW-RR 2004, 1505), der sich die Kammer anschließt, ist die von den Berufungsklägern zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZM 2006, 826) so nicht richtig und es kann ihr nicht gefolgt werden.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5188
OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.06.2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 3 Wx 64/05, 3 Wx 65/06 (https://dejure.org/2006,5188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ermessen des Nachlassgerichts betreffend die Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Erfordernis einer mündlichen Verhandlung ohne Anhaltspunkte für wesentliche Erkenntnisse in einer persönlichen Anhörung; Anhörung des Testamentvollstreckers; ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Entlassung des Testamentsvollstreckers im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts; Erfordernis einer mündlichen Verhandlung ohne Anhaltspunkte für wesentliche Erkenntnisse in einer persönlichen Anhörung; Anhörung des Testamentvollstreckers; ...

  • Judicialis

    BGB § 2215; ; BGB § 2224; ; BGB § 2227

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 2215 § 2224 § 2227
    Entlassung mehrerer eingesetzter Testamentsvollstrecker wegen grober Pflichtverletzung bei nicht ordnungsgemäßer Erstellung eines gemeinschaftlichen Nachlassverzeichnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 307
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Unter den gegebenen Umständen bestand deshalb für das Landgericht kein zwingender Anlass, mündlich zu verhandeln.(vgl. zum Ganzen auch BayObLG FamRZ 1998, 325; OLG Köln NJW-RR 2005, 94; Keidel/Kuntze/ Winkler/Armelung, a. a. O., § 12 Rn. 166; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, a. a. O., vor § 8 Rn. 8-10 a).

    Nur auf seiner Grundlage können die Erben die ihnen verbliebenen Kontrollrechte ausüben (allgemeine Auffassung, MüKo/Zimmermann, 4. Aufl., § 2215 Rn. 1; Staudinger/Reimann, 13. Aufl., § 2215 Rn. 4; BayObLG FamRZ 1998, 325).

    Diese Ermessensentscheidung kann im Verfahren der weiteren Beschwerde, wie eingangs ausgeführt, nur auf Rechtsfehler, nicht auf ihre Angemessenheit oder Zweckmäßigkeit überprüft werden (BayObLG FamRZ 1998, 325).

  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Unter den gegebenen Umständen bestand deshalb für das Landgericht kein zwingender Anlass, mündlich zu verhandeln.(vgl. zum Ganzen auch BayObLG FamRZ 1998, 325; OLG Köln NJW-RR 2005, 94; Keidel/Kuntze/ Winkler/Armelung, a. a. O., § 12 Rn. 166; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, a. a. O., vor § 8 Rn. 8-10 a).
  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Die dabei angestellten rechtlichen Erwägungen treffen zu und entsprechen der Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. ausführlich Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 3 U 168/03 -, dort S. 12 bis 15) und dem Schrifttum (vgl. z. B. MüKo/Zimmermann, 4. Aufl., § 2225 Rn. 6).
  • BayObLG, 27.03.1991 - BReg. 1a Z 80/88

    Anwendbarkeit deutschen Erbrechts; Testierunfähigkeit des Erblassers; Verteilung

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
    Denn das in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle des Nachlassgerichts getretene Beschwerdegericht als zweite Tatsacheninstanz kann die Gewährung des rechtlichen Gehörs nachholen (BayObLG NJW-RR 1991, 1098/1100; BayObLGR 1998, 43; Keidel/Kuntze/Winkler/Armelung, 14. Aufl., § 12 Rn. 150).
  • OLG Schleswig, 01.12.2015 - 3 Wx 42/15

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen zunächst pflichtwidriger

    Nur auf der Grundlage des Nachlassverzeichnisses können die Erben die ihnen verpflichteten Kontrollrechte wirksam ausüben (Senat, B. v. 24.1.2012 - 3 Wx 141/11 - , Ziff. II. 1.; Senat, B. v. 8.6.2006 - 3 Wx 64/05 und 65/05 -, FamRZ 2007, 307, 308; Reimann in Staudinger, Bearb. 2012, § 2215 Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 19.09.2008 - 3 Wx 98/03

    Testamentsvollstreckerentlassung wegen Verschweigens eines Nachlassbestandteils

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat mit Beschluss vom 8. Juni 2006 (3 Wx 64/05 und 65/06 = OLGR 2006, 634 f. = FamRZ 07, 307; vgl. auch Palandt/Edenhofer, a. a. O., § 2227 Rn. 3) eine grobe Pflichtverletzung darin gesehen, dass die beiden dortigen Testamentsvollstrecker kein gemeinschaftliches Nachlassverzeichnis vorgelegt hatten.

    Eine grobe Pflichtverletzung iSd § 2227 BGB setzt weiter voraus, dass die Interessen der Erben ernstlich gefährdet worden sind (Senat, Beschluss vom 8. Juni 2006, 3 Wx 64/05 und 3 Wx 65/06 S. 24 - insoweit nicht veröffentlicht -).

  • KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober

    Denn das Nachlassverzeichnis bildet nicht nur die unverzichtbare Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung, sondern dient insbesondere auch der Ausübung von Kontrollrechten seitens der Erben (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zit. nach Juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zit. nach Juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zit. nach Juris, dort Rdz. 24).
  • KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13

    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der

    Allerdings gehört die Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu den wesentlichsten Pflichten des Testamentsvollstreckers (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2007, 307 - 309, zitiert nach juris, dort Rdz. 33 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 2005, 1204 - 1206, zitiert nach juris, dort Rdz. 15; BayObLG FamRZ 1998, 325 - 328, zitiert nach juris, dort Rdz. 24), weshalb die Erstellung eines unzureichenden oder fehlerhaften Nachlassverzeichnisse die Annahme eines wichtigen Grundes im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB rechtfertigen kann (vgl. Schwarz a. a. O. Rdnr. 215 m.w.N.).
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